05.11.2026
Petra
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass das die Verpackung des „Monnemer Quadrats“ unsere Markenrechte verletzt. Es bestätig dabei unter anderem, dass sowohl eine Zeichenähnlichkeit wie Verwechslungsgefahr vorliegt und mit dem Slogan „Quadratisch. Kokos. Klar.“ eine bewusste Assoziation zu Ritter Sport erzeugt wurde.
Der Prozess hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt hat und vielleicht auch bei euch die eine oder andere Frage aufgeworfen. Wir wollen die wichtigsten davon beantworten: