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Erneuter Erfolg im „Schoko-Streit“: Oberlandesgericht weist Berufung zurück

09.09.2014 von Benjamin Lesedauer: ca. 3 Minuten

Freunde der Voll-Nuss,

ihr erinnert euch sicherlich noch an die Diskussionen rund um die Sorte Voll-Nuss, die durch das Testurteil der Stiftung Warentest Ende letzten Jahres entstanden sind. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass wir einen künstlich hergestellten Aromabestandteil und nicht wie deklariert natürliche Aromen bei der Sorte Voll-Nuss einsetzen.

Im Rahmen dieser Auseinandersetzung wurde heute vom Oberlandesgericht München ein erneutes Urteil gesprochen.
Wie es zu diesem Urteil gekommen ist und was das bedeutet, könnt ihr in unserer aktuellen Pressemitteilung nachlesen:

Presseinformation
Erneuter Erfolg für Ritter Sport
OLG München weist Berufung mit deutlichen Worten zurück: Stiftung Warentest kann Behauptung nach wie vor nicht belegen

Oberlandesgericht München: Urteil der ersten Instanz ist rechtskräftig +++ Amtliche Lebensmittelkontrolle und Gutachten haben keinen Verstoß gegen Kennzeichnungsregeln festgestellt +++ Die Deklaration des „natürlichen Aromas“ der Ritter Sport Voll-Nuss ist korrekt. Eine Verbrauchertäuschung liegt nicht vor

Waldenbuch/München, 9. September 2014. – Im Rechtsstreit zwischen der Stiftung Warentest und der Alfred Ritter GmbH & Co. KG hat das Oberlandesgericht München die Berufung der Stiftung Warentest mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Entgegen der schriftlichen Äußerungen hat Stiftung Warentest ihre Behauptung den „chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen“ test 12/2013, 21.11.2013, S. 21. zu haben, bis heute nicht belegt. Ritter Sport und der Aromenhersteller Symrise AG hingegen hatten bereits in erster Instanz die Natürlichkeit des verwendeten Piperonals glaubhaft gemacht. Das Urteil des Landgerichts München I vom 13. Januar 2014 ist damit rechtskräftig.

Bei dem mittelständischen Tafelschokoladehersteller zeigt man sich erfreut: „Die Entscheidung ist richtig. Sie zeigt, auch Stiftung Warentest darf nicht willkürliche Behauptungen in die Welt setzen, die jeder Grundlage entbehren“, erklärt Thomas Seeger, Leiter Recht bei Ritter Sport. „Nur weil Stiftung Warentest kein geeignetes Verfahren zur Gewinnung natürlichen Piperonals bekannt war, haben die Verantwortlichen auf einen Verstoß gegen die Aromenverordnung geschlossen – nach dem Motto, was ich nicht kenne, kann es auch nicht geben – und unserem wichtigsten Produkt die Verkehrsfähigkeit abgesprochen. Einen belastbaren Beweis für ihre Behauptung ist Stiftung Warentest bis heute schuldig geblieben.“

In einem Testbericht im November vergangenen Jahres hatte Stiftung Warentest die Kennzeichnung des in der Sorte Voll-Nuss enthaltenen Aromastoffes Piperonal als „natürliches Aroma“ beanstandet und die Verkehrsfähigkeit der Ritter Sport Voll-Nuss in Abrede gestellt. Um drohenden Auslistungen des Handels entgegenzutreten, die für das mittelständische Familienunternehmen existenzbedrohend gewesen wären, hatte Ritter Sport vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese ist in erster Instanz vom Gericht bestätigt worden, wogegen Stiftung Warentest Berufung eingelegt hatte. Diese ist heute vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen worden.

Ritter Sport und Symrise haben durch eine Patentrecherche mehrere, zum Teil patentierte Verfahren aus verschiedenen Ländern aufgezeigt, mit denen aus Lorbeergewächsen Piperonal auch in industriellem Maß auf natürlichem Weg gewonnen werden kann.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung konnte bei einer intensiven Überprüfung des Herstellungsprozesses keinen Verstoß gegen geltende Kennzeichnungsvorschriften feststellen. Darüber hinaus legte die Symrise AG die Eidesstattliche Versicherung eines Gutachters vor, der den gesamten Herstellungsprozess des von Ritter Sport verwendeten Piperonals überprüft hat und zu dem Ergebnis kommt, Ausgangsstoff und Herstellungsverfahren seien natürlich im Sinne der EU-Aromenverordnung. Das Piperonal in der Ritter Sport Voll-Nuss ist ein natürliches Aroma, die Schokolade demnach korrekt deklariert und ohne Einschränkung verkehrsfähig.

„Wir hätten uns gewünscht, Stiftung Warentest wäre ihrem eigenen Anspruch gerecht geworden und hätte eingeräumt, einen Fehler gemacht zu haben – so wie sie es von Unternehmen immer verlangt“, fasst Thomas Seeger zusammen. „Stattdessen Herstellungsort und Lieferkette zu diskreditieren, ist ein untauglicher Versuch, von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken. Das dient nicht der Verbraucheraufklärung, der Vorwurf der Verbrauchertäuschung fällt damit am Ende auf Stiftung Warentest zurück.“

 

Alle Hintergründe zur Auseinandersetzung / Thematik haben wir für euch Anfang des Jahres in einem FAQ-Artikel zusammengefasst, welchen ihr hier nachlesen könnt: FAQ zum Testurteil von Stiftung Warentest

 

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31 Kommentare

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  1. Markus Bernemann sagt:
    10.09.2014 um 08:40 Uhr

    Transparenz gegenüber Euren Kunden, das wäre JETZT der ideale Moment. Lasst diese einmalige CHANCE nicht verstreichen!

  2. flashy sagt:
    10.09.2014 um 01:58 Uhr

    Natürlichkeit hin oder her, packt doch einfach echte Bourbon-Vanille rein o. laßt sie gleich ganz weg, wie früher mal üblich. Weglassen solltet ihr dann auch noch Butterreinfett, Schoki ohne hat nen viel besseren Biß u. ist damit selbst im Sommer ein Genuß. Andere schaffen es auch u. kosten nicht mehr – Ritter könnte die Gunst der Stunde nutzen u. zum Frosta der Schokiindustrie werden u. damit Mio. Menschen zum gesünderen Naschen verführen. StiWa vertritt Verbraucherinteressen, Ritter doch auch?

    1. Kle sagt:
      11.09.2014 um 10:04 Uhr

      Stimme voll zu. RS ist seit langem ganz oben auf meiner Schokoladen-Hitliste, gerade *weil* schon weniger Inhaltsstoffe drin sind als bei einigen Konkurrenten. Und Gutes kann man verbessern…

  3. Michael Jäckel sagt:
    10.09.2014 um 01:20 Uhr

    Gratulation an Ritter Sport! Die schlampige Arbeitsweise und die schier unglaubliche Ignoranz der Stiftung Warentest – die einfach nur auf der Basis einer reinen Mutmaßung vor der Weihnachtszeit ein Produkt mit „mangelhaft“ bewerteten – hat diesen klaren Dämpfer benötigt. Von der Stiftung Warentest erwarte ich endlich ein Einsehen und eine Entschuldigung. Nur so kann sie ihre Glaubwürdigkeit für mich wieder herstellen. Freut mich sehr für Sie! Nun hoffe ich SW wird endlich vernünftig.

  4. Michael Hitzler sagt:
    09.09.2014 um 19:46 Uhr

    Was für mich feststeht: Wo Vanille draufsteht, ist was anderes drin. Nein Danke an Ritter Sport.

  5. Holger sagt:
    09.09.2014 um 18:50 Uhr

    Ich bin irgendwie nicht davon überzeugt das euer verwendetes Aroma natürlich ist. Ein „Entschuldigunszettel“ vom Hersteller mit dem Hinweis „aber wie wir es machen ist geheim“ macht mich da nur noch misstrauischer. Transparenz ist was anderes. Mein Verbrauchervertrauen ist da eher angekratzt.

  6. John sagt:
    09.09.2014 um 18:31 Uhr

    Gratuliere zur erfolgreichen Gegenwehr !!

  7. Michael sagt:
    09.09.2014 um 18:07 Uhr

    Super! Endlich mal ein Erfolg gegen diese SW.
    Ich habe schon oft den Kopf geschüttelt, wenn ich Testergebnisse gelesen habe, welche ich überhaupt nicht nachvollziehen konnte. Für mich grenzt das oft an journalistischer Pseudowissenschaft.

  8. katjanka sagt:
    09.09.2014 um 18:05 Uhr

    🙂

  9. Gerd sagt:
    09.09.2014 um 17:53 Uhr

    Endlich hatte mal ein Hersteller den Mut gegen die Stiftung anzugehen. Selbst bin ich Leser von Warentest mit Abo. Aber in den letzten Monaten häufen sich Testergebnisse, die ich oft selbst als kritisch ansehe. Einblicke in die Tests gibt Warentest gar keine.

  10. Markus Roder sagt:
    09.09.2014 um 17:00 Uhr

    Wunderbar, so muss das sein!

    1. Petra sagt:
      09.09.2014 um 18:15 Uhr

      Auf Rittersport ist immer Verlass.petra