Hendrik Jansen: Das Lieferkettengesetz im Praxistest – Teil 1
Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Wir müssen zwei Gesetze unterscheiden: Zum einen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Mitte 2021 verabschiedet worden ist und dann die europäische Version, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten nach langem Hin und Her erst in diesem Frühjahr geeinigt haben. Das deutsche Lieferkettengesetz wurde in zwei Schritten eingeführt: Im Januar 2023 zunächst für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und ab Januar dieses Jahres auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten – damit also auch für uns. Die europäische Regelung wird für Unternehmen unserer Größe 2029 in Kraft treten.
Bei Lieferkette denken wir vielleicht zuerst an Kakao, weil wir uns damit so viel beschäftigen. Aber Lieferkette im Sinne des LkSG ist viel mehr, richtig?
Die Lieferkette, wie sie das Gesetz definiert, bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung erforderlich sind – von der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zur Lieferung an den Endkunden.
Wie können wir überhaupt sicherstellen, dass keiner unserer Lieferanten irgendwo gegen Menschenrechte verstößt?
Das ist die große Herausforderung. Vorweg: Beim LkSG gilt die Bemühungspflicht, keine Erfüllungspflicht. Das ist aber natürlich nicht der Anspruch, den wir an uns haben. Deshalb arbeiten wir schon seit über 30 Jahren daran, Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette aufzuspüren und diese zu minimieren. Eine 100-prozentige Vermeidung von Menschenrechtsverstößen ist dennoch schwer zu erreichen. Aber wir tun trotzdem alles dafür.
Auf unserer Website gibt es jetzt ein „Beschwerdeformular“. Was hat es damit auf sich?
Das Beschwerdeverfahren ist eine Art „Frühwarnsystem“ über das Probleme erkannt und bestenfalls gelöst werden, bevor Mensch oder Umwelt zu Schaden kommen. Die Idee ist, dass über diesen Weg Verstöße im Sinne des LkSG direkt beim Verursachenden gemeldet werden können. Und zwar von jeder Person – extern wie intern.
In der nächsten Folge meiner kleinen Reihe zum Lieferkettengesetz gehe ich den juristischen Aspekten auf den Grund …
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