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Gericht entscheidet für RITTER SPORT

13.01.2014 von Meike Lesedauer: ca. 2 Minuten

Nachdem die Entscheidung um die einstweilige Verfügung im Eilverfahren vor Weihnachten vertagt wurde, ist heute in München ein Urteil gefallen. Das Landgericht München I weist den Widerspruch von Stiftung Warentest zurück. Ritter Sport hat vor Gericht glaubhaft dargelegt, dass das verwendete Aroma Piperonal natürlichen Ursprungs ist und ausschließlich natürlich gewonnen wird. Die einstweilige Verfügung hat damit weiterhin Bestand und Stiftung Warentest ist es untersagt das Testurteil zu verbreiten. Die Deklaration der Voll-Nuss ist korrekt – und die Behauptung der irreführenden Kennzeichnung eines Vanillearomas und der Verbrauchertäuschung hat keinen Bestand.

Mail-Anhang

Hier auf dem Blog haben wir bereits mehrfach über die Thematik berichtet und viele eurer Fragen beantwortet.

Stellungnahme: Ritter Sport täuscht keine Verbraucher und setzt ausschließlich auf natürliche Rohstoffe

Natürliche Aromen und Piperonal – Eure Fragen, unsere Antworten

Gericht verbietet Behauptung von Stiftung Warentest

 

Weitere Informationen zum heutigen Gerichtsurteil könnt ihr unserer aktuellen Pressemittelung entnehmen:

 

Bestätigung für Ritter Sport:
Gericht hält einstweilige Verfügung aufrecht
Widerspruch von Stiftung Warentest verworfen

Das Landgericht München I weist den Widerspruch der Stiftung
Warentest gegen die von Ritter Sport am 28.11.2013 erwirkte
einstweilige Verfügung zurück. Ritter Sport kann die Natürlichkeit
des eingesetzten Aromas darlegen. Die Deklaration der Voll-Nuss
ist korrekt. Eine Verbrauchertäuschung liegt nicht vor.

Waldenbuch/München, 13. Januar 2014. – Das Landgericht
München I hat heute den Widerspruch der Stiftung Warentest gegen
die durch die Alfred Ritter GmbH & Co. KG erwirkte einstweilige
Verfügung zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts konnten Ritter Sport und der
Aromenhersteller, Symrise AG, glaubhaft darlegen, dass das
verwendete Aroma Piperonal natürlichen Ursprungs ist und
ausschließlich natürlich gewonnen wird. Der Stiftung Warentest bleibt
damit weiterhin die gegenteilige Behauptung und die Infragestellung
der Verkehrsfähigkeit der Ritter Sport Voll-Nuss untersagt.

Sollte sich die Stiftung Warentest dazu entscheiden, auch in einem
weiteren Verfahren den ungerechtfertigten Vorwurf der
Verbrauchertäuschung aufrechterhalten zu wollen, sieht die Alfred
Ritter GmbH & Co. KG diesem Vorgehen aus gestärkter Position
entgegen.

Bei dem mittelständischen Tafelschokoladehersteller fühlt man sich
nach der Entscheidung des Gerichts bestätigt und zeigt sich
erleichtert. „Die heutige Entscheidung des Landgerichtes hat wie
erhofft für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen
Wochen durch das Vorgehen der Stiftung Warentest erheblich
beeinträchtigt war“, erklärte Alfred T. Ritter, Inhaber und Vorsitzender
der Geschäftsführung der Alfred Ritter GmbH & Co. KG. „Als
mittelständischer Schokoladehersteller, als der wir über eine
jahrzehntelange Tradition und Expertise bei der Schokoladeherstellung
verfügen, freuen wir uns darüber. Selbstverständlich verzichten wir im
Rahmen unserer Qualitätsphilosophie bereits seit Jahren auf
künstliche, wie naturidentische Aromen und stellen alle unsere
Schokoladen ausschließlich natürlich her.“

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106 Kommentare

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  1. Ralf sagt:
    13.01.2014 um 17:19 Uhr

    Herzlichen Glückwunsch !!!!
    Ich bin in Waldenbuch großgeworden und habe als Kind Unmengen RS gegessen (mache ich heute auch noch !!!!) Stiftung Warentest sollte manchmal besser hinschauen !
    Auch in anderen Lebensmitteln gibt es viel Mist drin,als schiebt nicht alles auf Schokolade.
    RS ein gutes erfolgreiches Jahr 2014 mit vielen leckeren Sorten !!

  2. weltmeer sagt:
    13.01.2014 um 17:03 Uhr

    Ich esse deswegen trotzdem keine Ritter Sport mehr.
    Wieso sind denn überhaupt ein zusätzliches Aroma in der Schokolade?

    1. Ben (Blog-Autor) sagt:
      15.01.2014 um 10:52 Uhr
  3. Eduard Fein sagt:
    13.01.2014 um 16:17 Uhr

    Der Müll von Ritter Sport kommt mir nicht mehr auf den Tisch.

    1. St. Ring sagt:
      13.01.2014 um 16:22 Uhr

      …schon mal die Zutatenlisten der Wettbewerber angeschaut?

    2. Petra sagt:
      13.01.2014 um 18:38 Uhr

      Wenn man so genau ist,dann muss man vom Frühstück bis Abendbrot die Zutatenliste beachten,und welches Obst und Gemüse wir auf dem Tisch haben,,
      Oder glaubst Chernobil ist schon vorbei.,warum haben so viele Leute heute Krebs,petra

    3. Albrecht Schön sagt:
      14.01.2014 um 10:30 Uhr

      Der Müll der Wettbewerber kommt mir auch nicht mehr auf den Tisch!

      Es gibt nämlich auch Schokolade ohne zugesetzte Aromen. Unfaßbar, oder!?

    4. Petra sagt:
      13.01.2014 um 18:40 Uhr

      Welcher Müll,das ist aber sehr unhöflich,p

  4. Frager sagt:
    13.01.2014 um 16:16 Uhr

    Künstlich oder natürlich, das ist eigentlich wurscht. Bedenklich ist, dass überhaupt Piperonal in der Tafel drin ist – eine Art Glutamat für Süßzeug damit der Kunde massenhaft RS verschlingt.

    1. Ben (Blog-Autor) sagt:
      21.01.2014 um 15:56 Uhr

      Hallo Frager, entschuldige bitte die späte Antwort. Wir möchten dir aber gerne noch sagen, dass Piperonal nicht gesundheitsgefährdend ist. Die Gesundheitsgefährdung von Stoffen hängt stets von der verzehrten Menge ab. Vermeintlich völlig harmlose Stoffe wie Kochsalz oder Coffein sind als Reinsubstanz in größeren Mengen verzehrt gesundheitlich kritisch. Dies gilt entsprechend für Piperonal. In geringen Mengen ist Piperonal völlig harmlos. In unserer Schokolade wird es sogar nur im Spurenbereich (das entspricht weniger als 1mg/kg bzw. ca. 1/1000 Messerspitze/kg) eingesetzt. Dies ist gesundheitlich gänzlich unbedenklich.

  5. inib sagt:
    13.01.2014 um 15:01 Uhr

    >> Ritter Sport hat vor Gericht glaubhaft dargelegt, dass das verwendete Aroma Piperonal natürlichen Ursprungs ist und ausschließlich natürlich gewonnen wird.

    Ist schon ulkig, wie unterschiedlich man das Urteil auslegen kann. Lese ich den Text, folgere ich:

    Stiftung Warentest konnte nicht ausschließen, daß Piperonal auch natürlichen Ursprungs sein könnte und hat die Gründe für die Abwertung nicht belegt, sondern nur behauptet.

    Im Endeffekt muß SW also einen Beweis vorlegen und RS reicht die Möglichkeit, daß Natürlichkeit nicht auszuschließen ist.

    Herzlichen Glückwunsch.

  6. katjanka sagt:
    13.01.2014 um 13:33 Uhr

    Das werde ich gleich mal an all meine RITTER SPORT Freunde weiterleiten 🙂

  7. Martin sagt:
    13.01.2014 um 13:20 Uhr

    Ich freue mich, daß Sie das Verfahren gegen Stiftung Warentest gewonnen haben. Korrektes Verhalten zahlt sich eben aus.
    Viel Erfolg auch im Jahr 2014

  8. Carsten sagt:
    13.01.2014 um 12:54 Uhr

    Meine Güte ! Ändern Sie die Bezeichnung in der Inhaltsangabe und fertig (das Zeug wird künstlich hergestellt, das ist doch vollkommen klar). Irgendwann kommt man sonst zu der Erkenntnis, nach dieses Rumgezicke noch ganz andere Hintergründe hat.

  9. Michael Groß sagt:
    13.01.2014 um 12:38 Uhr

    Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Freut mich sehr, daß Sie sich durchsetzen konnten.

  10. Barbara Schmidt sagt:
    13.01.2014 um 12:22 Uhr

    Gratuliere Euch zu dem Urteil. Das ist doch schön, durch ein Gericht bestätigt zu werden. Schade ist, dass das nicht außergerichtlich geklärt werden konnte, oder?

    1. TM sagt:
      13.01.2014 um 12:43 Uhr

      “ Die einstweilige Verfügung hat damit weiterhin Bestand und Stiftung Warentest ist es untersagt das Testurteil zu verbreiten. “
      Nichts für ungut, aber in der Sache gibt es keine Entscheidung. Ob kunstlich oder natürlich ist nicht geklärt.

    2. Christina sagt:
      13.01.2014 um 13:08 Uhr

      Ähm, vielleicht noch mal die Stellungnahme lesen?
      Gerade im Satz davor bestätigt das Gericht, dass Ritter Sport glaubhaft darlegen konnte, dass das Aroma auf natürlichem Wege gewonnen wurde.

    3. Daniel Kreidling sagt:
      13.01.2014 um 13:11 Uhr

      Für mich ist das geklärt: Symrise hat eidesstattlich versichert, dass es natürlich ist.

    4. Carsten sagt:
      13.01.2014 um 13:13 Uhr

      – symrise ist Zwischenhändler; was also sollten die versichern können ?
      – die Überprüfung, wie das Zeug hergestellt wird, ist nicht abgeschlossen
      – das Gericht kann also garnicht wissen, wie der Kram hergestellt wird
      – Gerichte sind nicht allwissend

    5. RRR sagt:
      13.01.2014 um 16:07 Uhr

      – Zwischenhändler? – Hersteller!
      – Nein, Gerichte sind nicht allwissend. StWT aber auch nicht.

    6. Jens sagt:
      19.01.2014 um 17:14 Uhr

      Nein, Symrise ist nur Zwischenhändler.

      Es haben die Vertreter von Symrise selber vor Gericht zugegeben, dass Sie das Piperonal ebenfalls zukaufen, aus USA oder China. Diese beiden Länder wurden genannt. Und wie genau man es in diesen Ländern mit Zertifikaten und der Wahrheit nimmt kann ja jeder sich selber überlegen… Daher hatte sich ja die SW auch nicht auf den Vergleichsvorschlag des Richters eingelassen, weil sie mit Zertifikaten aus diesen Ländern schon mal schlechte Erfahrung gemacht hat

    7. Ben (Blog-Autor) sagt:
      20.01.2014 um 13:39 Uhr

      Hallo Jens, das Gericht hat beiden Parteien den Vorschlag gemacht, den Herstellprozess durch einen gemeinsamen unabhängigen Gutachter zu untersuchen. Das zeigt ja auch, dass man durchaus bereit ist, Einblick zu gewähren und prüfen zu lassen (nicht nur Prüfung des Zertifikats, der Herstellprozess als solcher sollte untersucht werden). Diesen Vorschlag hat die Stiftung Warentest abgelehnt, wie du selbst schon geschrieben hast.

    8. Ben (Blog-Autor) sagt:
      21.01.2014 um 15:54 Uhr

      Hallo Carsten, entschuldige die verspätete Antwort. Dem Gericht wurde eine eidesstattliche Versicherung sowohl von SymRise als auch dem Vorlieferant vorgelegt. Symrise, einer der Weltmarktführer im Aromenbereich, ist Hersteller des von uns eingesetzten natürlichen Aromas. Die bei der Herstellung eingesetzten natürlichen Aromastoffe werden nicht alle von Symrise selber hergestellt. Symrise stellt jedoch sicher, dass auch die von Vorlieferanten bezogenen natürlichen Aromastoffe allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Natürlichkeit des Piperonals sowie die Natürlichkeit der Herstellung wurden dem Gericht glaubhaft gemacht und hier kannst du den Wortlaut der Begründung des Gerichts zum Urteil nachlesen: Obwohl das Gericht der Stiftung Warentest ausdrücklich einen äußerst weitreichenden Beurteilungsspielraum zubilligte, wertete es die Berichterstattung über die Ritter Sport Voll-Nuss als nicht vertretbar und nicht diskutabel. Die Berichterstattung verlasse den Boden einer sachlich gerechtfertigten Kritik. Als „besonders misslich“ bezeichnete das Gericht, dass Stiftung Warentest behauptet hatte, die Schokolade sei nicht verkehrsfähig und Verbraucher würden getäuscht. Der Stiftung Warentest bleibt damit unter anderem untersagt, die Deklaration von „natürlichem Aroma“ als unzutreffend darzustellen sowie zu behaupten, die Nuss-Schokoladen hätten so nicht verkauft werden dürfen.

    9. Barbara Schmidt sagt:
      14.01.2014 um 08:39 Uhr

      Hm, da kann ich nur 2 Sachen zurückgeben. Nach Ansicht des Gerichts konnte Ritter Sport glaubhaft darlegen, heißt das denn nicht so etwas wie beweisen? Und ganz davon abgesehen, Stiftung Warentest konnte das Gegenteil auch nicht beweisen! Damit dürfen sie dann auch nicht das, was sie nicht beweisen können, behaupten. Das würde ich für meine Person auch wollen. Von mir sollen Leute doch auch nur behaupten, was sie beweisen können, oder?
      Und zu der einstweiligen Verfügung, da wurde der Widerspruch von Stiftung Warentest abgewisen. Deswegen hat die einstweilige Verfügung weiter bestand. Wer sich ein bißchen auskennt bei den Gerichtssachen, da bedeutet eine einstweilige Verfügung nur, dass es schneller geht. Ansonsten ist es ein Verfahren wie viele andere auch. Da wird auch geprüft!

    10. Ben (Blog-Autor) sagt:
      13.01.2014 um 15:13 Uhr

      Hallo Barbara, eine aussergerichtliche Regelung haben wir auch angestrebt. Unser Bemühen wurde aber leider nicht erwidert.

    11. Jens sagt:
      19.01.2014 um 17:16 Uhr

      Wie bitte? Ritter Sport hat doch den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag des Richter abgelehnt, genauso wie Stiftung Warentest.

    12. Ben (Blog-Autor) sagt:
      20.01.2014 um 13:39 Uhr

      Hallo Jens, das ist nicht korrekt. Im Verfahren machte der Richter beiden Parteien den Vorschlag, den Herstellprozess durch einen gemeinsamen unabhängigen Gutachter zu untersuchen. Diesen Vorschlag hat die Stiftung Warentest abgelehnt.