Gericht verbietet Behauptung von Stiftung Warentest
Liebe Freunde des schokoladigen Quadrats,
das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die Stiftung Warentest die Behauptung verbietet, RITTER SPORT würde chemische Aromen verwenden.
Damit ist klar: Die Benotung der Sorte Voll-Nuss von Stiftung Warentest war ungerechtfertigt, da diese nur wegen der angeblichen chemischen Aromen zu Stande kam.
Der Vorwurf, unser Produkt wäre nicht ordnungsgemäß deklariert, ist somit ebenfalls haltlos.
Dem Richter wurden eidesstattlichen Versicherungen von uns und unserem Lieferanten vorgelegt. Darüber hinaus konnte er auch Einblick in das Verfahren zur natürlichen Gewinnung von natürlichem Piperonal nehmen.
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich für euren Support und euren Glauben an uns bedanken –wir wissen das mehr als zu schätzen!
Weitere Infos zum Hintergrund der einstweiligen Verfügung könnt ihr der folgenden Pressemitteilung entnehmen.
Presseinformation
Ritter Sport erhält einstweilige Verfügung vom
Landgericht München gegen Stiftung Warentest
Gericht verbietet Behauptung, Ritter Sport verwendet chemisch hergestelltes Aroma
Waldenbuch, 28. November 2013 – Die aktuell aufgestellte Behauptung der Stiftung Warentest, in der Ritter Sport Voll-Nuss sei chemisch hergestelltes Piperonal enthalten und die Deklaration auf der Verpackung „Natürliches Aroma“ sei deshalb irreführend, ist nach Einschätzung des Landgerichts München I falsch. Dem Antrag von Ritter Sport auf einstweilige Verfügung ist heute stattgegeben worden.
Die Warentester hatten behauptet, der in der Ritter Sport Voll-Nuss gefundene Aromastoff Piperonal, der natürlich unter anderem in Blütenölen als auch in Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vorkommt, sei chemisch hergestellt worden. Diese Behauptung trifft nicht zu. Die Symrise AG, ein weltweit führender Hersteller von Aromen, bestätigt mit einer Garantieerklärung, dass dieser Rohstoff ein natürlicher Aromastoff ist, der aus Pflanzen in einem physikalischen Verfahren gewonnen wird. Die Stiftung Warentest hat aufgrund des Umstandes, dass aus der gewählten Analysemethode die Herkunft des Piperonal nicht feststellbar ist, den Schluss gezogen, dass es chemischen Ursprungs sein muss. Diese Vorgehensweise ist mit wissenschaftlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Die Stiftung Warentest, hat offensichtlich leichtfertig ein falsches Testresultat publiziert und damit massive negative Konsequenzen für Ritter Sport ausgelöst.
Qualität und Geschmack der Ritter Sport Voll-Nuss werden von der Stiftung als gut bewertet. Das Fehlurteil „mangelhaft“ resultiert ausschließlich aus der Unterstellung, das Zutatenverzeichnis sei irreführend und die Schokolade deshalb nicht verkehrsfähig. Das seit über 100 Jahren bestehende Familienunternehmen ist entsetzt, mit welcher Verantwortungslosigkeit durch die Stiftung eine Verunsicherung von Handel wie Verbrauchern, damit ein verbundener immenser wirtschaftlicher Schaden und in der Konsequenz letztlich die Gefährdung von Arbeitsplätzen verursacht wird. In der Vorab-Information hatte Stiftung Warentest Ritter Sport lediglich mitgeteilt, Piperonal festgestellt zu haben. Keinen Hinweis jedoch fand sich auf die Annahme des chemischen Ursprungs, die Stiftung Warentest daraus zog. Dies deutet darauf hin, dass es der Stiftung Warentest auf eine schlagzeilenträchtige Meldung ankam.
Ritter Sport verwendet ausschließlich natürliche Aromen, womit die Produktdeklaration in vollem Umfang der Wahrheit entspricht und keine Verbrauchertäuschung darstellt. Bereits seit 2008, als Ritter Sport seine gesamten Rezepturen ausschließlich auf „natürliche Aromen“ umgestellt hat, wendet der Schokoladeproduzent, als einer der wenigen großen Hersteller, Mehrkosten in 6-stelliger Höhe pro Jahr dafür auf.
Trotz dieser Verunsicherung hat das Unternehmen in den letzten Tagen sowohl von Geschäftspartnern -insbesondere der Firma Symrise AG- wie auch Verbrauchern Zuspruch und Unterstützung erfahren, wofür sich Ritter Sport ausdrücklich bedankt. Dies hat das Familienunternehmen darin bestärkt, sich für eine Richtigstellung dieser Falschaussage seitens Stiftung Warentest auch rechtlich einzusetzen.
138 Kommentare
Ich denke, die hier aufgeworfene Diskussion zeigt, dass es an der Zeit ist, von unserem Lebensmittelrecht endlich das einzufordern, wofür es eigentlich steht: den Verbraucherschutz – den Schutz vor Täuschung. Wer über komplexe biochemische Prozesse hergestellte Stoffe als „natürlich“ zulässt, weil hier keine „Chemie“ am Werke war, der lässt Täuschung des Verbrauchers zu. Und das muss sich ändern!
So lange müssen wir aber auch den aktuellen Stand als rechtlich ok akzeptieren.
Wenn das von Horst zitierte Symrise-Patent für „natürliches“ Vanillin analog auf „natürliches“ Piperonal übertragen werden kann, wäre bewiesen, dass die Stiftung Warentest mit ihrer Einschätzung falsch liegt. Denn unser Lebensmittelrecht lässt biochemische Verfahren, wo die Chemie durch Mikrobiologie quasi ersetzt wird, als „natürlich“ zu. Es wäre aber auch bewiesen, dass ein solches Verfahren mit einer uns von Dr. Rohse suggerierten Extraktion aus Blüten oder Vanille herzlich wenig zu tun hat.
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/wirtschaft/regionale-wirtschaft_artikel,-Nach-Ruege-der-Stiftung-Warentest-ermittelt-Staatsanwaltschaft-gegen-Ritter-Sport-_arid,237761.html
Eine einstweilige Verfügung ist nicht gleichbedeutend mit einem Fehler von der Seite der Stiftung Warentest. Die Ritter Sport PR scheint mit bislang etwas voreilig und plakativ überszichnend.. Dies bedeutet (wenn Stiftung Warentest wie angekündigt dagegen vorgeht), dass vor Gericht geprüft werden muss, ob die Aussage von Stiftung Warentest korrekt ist. Bis dahin kann ich auch mal auf meine Ritter Sport verzichten. Mal sehen was da rauskommt. Stiftung Warentest scheint überzeugt von der Analyse..
Ganz armselig wie Ritter hier mit übelstem Propaganda-Sprech und Unwahrheiten über dieses sehr ernste Thema hinwegzugehen versucht. Mit fehlen fast die Worte, aber es wird von Ritter ohnehin nur in Geld gemessen, und das fliesst nun in andere Richtungen, ganz egal ob sich die Vorwürfe bewahrheiten oder nicht.
Auch für mich gilt die Unschuldsvermutung. Und so hoffe ich, dass sich alle gegen Ritter Sport und Symrise erhobenen Vorwürfe durch unumstößliche Beweise aus der Welt schaffen lassen. Wenn nicht, gäbe es nicht nur den Gesichtsverlust für Ritter Sport, sondern auch einen von euch initierten erneuten Vertrauensverlust in die Lebensmittelbranche. Und das wäre Jammerschade. Deshalb: Beweise her!
Jetzt und hier!!! Was Garantieerklärungen und Ehrenworte mittlerweile Wert sind…(Beispiel Barschel…)
Stimme der Aussage zu! Garantieerklärungen und PR stunts sind lächerlich – Fakten zählen und Ehrlichkeit gewinnt am Ende…
[…] Ritter Sport kam bei Stiftung Warentest unter die Räder und nimmt zu den Ergebnissen der Tests Stellung: Natürliche Aromen und Piperonal – Eure Fragen, unsere Antworten Gericht verbietet Behauptung von Stiftung Warentest […]
Man sollte bei unserer Diskussion beachten: Die einstweilige Verfügung wurde zugelassen, NICHT weil ihr bei Ritter Sport / Symrise die Natürlichkeit des Piperonals bewiesen habt, sondern, weil bei Stiftung Warentest nur eine logische Folgerung zum Ergebnis geführt hat und nicht der Beweis der „Unnatürlichkeit“. Leider, liebe Meike, bleibt ihr auch uns hier euren Beweis schuldig. Und das ist schade.
Entsetzt? – Ich bin entsetzt, dass unser Lebensmittelrecht es zulässt, dass Hersteller „ohne künstliche Farbstoffe“ deklarieren dürfen, obwohl die verwendeten (natürlichen) Farbstoffe auch aus verkapselten Vormischungen mit Alkohol, Füllstoffen und sogar Konservierungsstoffen bestehen dürfen (z.B. LiquidCap-Farben der Fa. Chr. Hansen), ohne dass diese anzugeben sind.
Entsetzt? – Ich bin entsetzt, dass unser Lebensmittelrecht es zulässt, dass Hersteller „ohne künstliche Aromen“ deklarieren dürfen, obwohl die verwendeten Aromen aus völlig anderen (aber immerhin natürlichen) Quellen stammen, als man für das Produkt erwartet: eben aus Blüten oder Pfeffer bis hin zu Holz und Pilzkulturen, statt Nüssen, Kakao, Erdbeeren, Kirschen etc.