Das Lieferkettengesetz im Praxistest – Teil 4

Wir können nicht über das Thema Lieferkettengesetz und Kakao reden, ohne einen Blick auf unsere Kakaoprogramme zu werfen. Die betreut meine Kollegin Lydia als Programm-Managerin Nachhaltigkeit und auch mit ihr habe ich über die Auswirkungen des LkSG für uns gesprochen.
20.08.2024 von Petra Lesedauer: ca. 3 Minuten

Wir engagieren uns über unsere Kakaoprogramme zum Teil seit Jahrzehnten für einen nachhaltigen Anbau. Können wir uns mit Blick auf das LkSG „entspannt zurücklehnen“?

Nein, das würde ich so nicht sagen. Beim Kakao arbeiten wir seit Jahren präventiv an den großen Herausforderungen und sind mit unseren Programmen gut aufgestellt. Durch die langjährigen Partnerschaften und die Detaillierung der Programme haben wir einen großen Vorteil.

Es können aber dennoch konkrete (Einzel-)Fälle auftreten, die nicht zwingend über ein Programm pauschal „gelöst“ werden können. Da heißt es dann, mit den Lieferanten individuelle Lösungen zu entwickeln.

Bei welchen Nachhaltigkeitsthemen siehst Du im Kakao für uns noch den größten Handlungsbedarf?

Den größten Handlungsbedarf haben wir derzeit beim Thema existenzsicherndes Einkommen. Dabei geht es nicht nur um nur den gezahlten Kakaopreis inklusive Zertifizierungsprämie, sondern auch um leistungsorientierte Zahlungen, die über die Zertifizierungen hinaus gehen, oder auch die Förderung der Einkommensdiversifizierung zum Beispiel durch sogenannte Income Generating Activities. Das ist ein sehr komplexes Thema, zu dem es in der Branche viele verschiedene Ansichten gibt. Aber in einem sind sich alle einig: Die Bäuerinnen und Bauern müssen besser von ihrer Arbeit leben können. In Westafrika zum Beispiel herrschen verstärkt kleinbäuerliche Verhältnisse vor, die Produktivität ist geringer und die Farmen sind oft sehr klein, was es schwierig macht, davon eine ganze Familie zu ernähren. In Lateinamerika gibt es weniger missbräuchliche Kinderarbeit. Dort ist die nachlassende Bodenfruchtbarkeit eine große Herausforderung.

Die EU plant zusätzlich eine Verordnung, die verhindern soll, dass Rohstoffe nach Europa importiert werden, für deren Anbau Wälder gerodet worden sind. Inwieweit betrifft uns das?

Das grundsätzliche Risiko der Entwaldung besteht in allen Kakaoanbauländern. Somit sind wir von dieser geplanten Verordnung betroffen. Operativ heißt das, wir müssen vor jeder Anlieferung einen Nachweis erbringen, dass der Kakao aus entwaldungsfreien Anbaugebieten stammt. Deshalb haben wir im Rahmen unserer Kakaoprogramme alle Flächen der teilnehmenden Bäuerinnen und Bauern per GPS-Punkt oder durch ein Polygon-Mapping kartiert.

Nach den Gesprächen mit Hendrik, Karolina, Frank und Lydia wird klar: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt bedeutet auch für uns viel Arbeit. Gut ist, dass wir seit vielen Jahren die gleichen Ziele verfolgen, wie nun das LkSG: zum Beispiel transparente Lieferketten. Ob das Gesetz und seine europäische Version es schaffen, dass sich die Menschenrechtssituation entlang der globalen Lieferketten – nicht nur beim Kakao – verbessern, bleibt abzuwarten. Dass sich aber niemand mehr aus der Verantwortung stehlen kann, ist doch zumindest ein guter Anfang.

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1 Kommentar
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  1. Jochen Glas sagt:
    23.08.2024 um 10:42 Uhr

    Tolle interessante Berichte.

    Danke.

    Wie kann man so ein schönes Ritter Sport Shirt erwerben?

    Gruß

    Jochen Glas